AGB
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
§ 1 Geltung der Bedingungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Leistungen
der Firma UMWELT & PLANUNG. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Abweichende allgemeine Kaufbedingungen des Käufers erlangen keine Rechtsverbindlichkeit.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir
sie schriftlich bestätigen.
§ 2 Angebote
Die in Prospekten, Anzeigen usw. enthaltenen Angebote sind auch bezüglich
der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich.
§ 3 Vertragsabschluss
Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen und Spezifikation stellen
den technischen Stand (ggf. auch Dritter) zu diesem Zeitpunkt dar. Konstruktionsänderungen
für Lieferungen im Rahmen des Vertrages behalten wir uns ausdrücklich
vor, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art, handelsunüblich
oder unzumutbar sind.
Wir sind berechtigt, vor Auftragsannahme eine entsprechende Wirtschafts- oder
Inkassoauskunft über den Käufer einzuholen. Wir behalten uns eine
Auftragsablehnung im Falle negativer Auskünfte vor.
§ 4 Preise
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind unsere Preise in Euro
ausgewiesen. Sie gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde,
ab Firma ausschliesslich Verladung, ohne Verpackung und nur für den im
Angebot, in der Auftragsbestätigung oder dem mündlich besprochenen
angegebenen Verwendungsort. Die Preise sind Nettopreise, die Umsatzsteuer wird
in der jeweils geltenden Höhe zusätzlich berechnet. Ein Mindermengenzuschlag
wird nicht erhoben. Bei Teillieferungen kann jede einzelne Lieferung gesondert
berechnet werden.
Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde,
sofort fällig und netto zahlbar. DIMARail ist berechtigt, bei beauftragten
Lieferungen Vorkasse zu verlangen. Bei Skontovereinbarungen hat die Zahlung
innerhalb der Fristen so zu erfolgen, dass uns der Rechnungsbetrag innerhalb
der Fälligkeitsfrist zur Verfügung steht.
§ 5 Lieferzeit
Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, soweit nicht schriftlich
etwas anderes vereinbart ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen
bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und
Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb
unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich für die
Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss
sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Kunden als Vorbedingungen
für die Geltendmachung weiterer Rechte zu setzende Nachfrist sechs Wochen
ab Eingang der Nachfristsetzung bei uns. Schadenersatz wegen Nichterfüllung
kann nur verlangt werden, wenn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen den Schaden
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die erweiterte
Haftung nach § 287 I BGB wird ausgeschlossen. Bei Lieferungen, die durch
Dritte geleistet werden, übernehmen wir keine Garantie für zugesagte
Termine oder Auslieferungen. Der Käufer wird von uns über das Eintreffen
seiner bestellten Ware, die durch Dritte geliefert wird, mündlich oder
fernmündlich informiert.
§ 6 Ausführung der Lieferungen
Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur, spätestens jedoch ab
Firma geht die Gefahr bei allen Geschäften, auch bei frei Haus Lieferungen,
auf den Käufer über. Pflicht und Kosten der Entladung gehen zu Lasten
des Käufers oder zu Lasten des Spediteurs oder Drittlieferers. Versicherungen
sind nur auf Weisungen und Kosten des Käufers möglich.
Bei Erhalt von Abrufaufträgen sind wir berechtigt, die gesamte Bestellmenge
herzustellen bzw. herstellen zu lassen. Änderungswünsche oder Korrekturen
am Auftrag oder zwischen zwei Lieferzeiträumen sind daher ausgeschlossen
oder werden zu Lasten des Käufers ausgeführt es sei denn, dass dies
schriftlich vereinbart wurde. Nicht erfolgte aber vereinbarte Abrufe können
durch uns nach einem angemessenen Zeitraum als geliefert berechnet werden. Abruflieferungen-
und Mengen sind nur zu unseren Liefer- und Herstellungsmöglichkeiten zulässig.
§ 7 Versand und Gefahrtragung
Der Versand erfolgt für Rechnung unseres Kunden unfrei. Versandart, Versandweg
und Verpackung sind unserem Ermessen überlassen. Verpackungsschutz- und
Transporthilfsmittel werden - soweit gesetzlich zulässig - nicht zurückgenommen.
Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung gegen Transport-, Feuer-,
Wasser- und Bruchschäden sowie Diebstahl versichert. Die Gefahr geht auf
den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende
Person übergeben ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat,
auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Falls der Versand ohne unser Verschulden
unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft
auf den Kunden über. Teillieferungen sind zulässig.
Anfallende Fracht-, Verpackungs- und Transportversicherungen für Reparaturen,
die außerhalb der genannten Gewährleistungsfrist liegen, sind vom
Kunden zu tragen.
§ 8 Gewährleistung
Die Gewährleistungspflicht beträgt zwölf Monate. Sie beginnt
mit dem in § 7 III für den Gefahrübergang bestimmten Zeitpunkt.
Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung zunächst
auf die Abtretung der uns gegen den Lieferanten der Fremderzeugnisse zustehenden
Gewährleistungsansprüche. Diese sind gerichtlich geltend zu machen.
Unsere Haftung tritt ein, soweit amtliche Ansprüche gegen den Lieferanten
nicht im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden können. Der Kunde
muss unsere Lieferungen bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden
untersuchen und uns von etwaigen Schäden und Verlusten sofort durch eine
Tatbestandsmeldung des Spediteurs oder eine eigene, von einem Zeugen zu bestätigende
Schadensschilderung unterrichten. Offene Mängel sind unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der Lieferung schriftlich
zu beanstanden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb
dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach
Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Nach Erhebung der Mängelrüge ist
uns Gelegenheit zu geben, den Mangel an Ort und Stelle festzustellen. Ein Verstoss
gegen die vorstehenden Verpflichtungen schliesst jeden Gewährleistungsanspruch
aus. Im Falle des Vorliegens eines Mangels sind wir nach unserer Wahl zur kostenfreien
Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung gegen frachtfreie Rückgabe der mangelhaften
Sache berechtigt. Ein Recht auf Wandelung oder Minderung ist nur bei fehlschlagen
der Nachbesserung oder Ersatzlieferung gegeben. Ansprüche auf Ersatz mittelbaren
oder unmittelbaren Schadens sind ausgeschlossen, sofern wir oder unsere Erfüllungsgehilfen
den Schaden nicht vorsätzlich oder unter Außerachtlassung der gewöhnlichen
kaufmännischen Sorgfallspflichten herbeigeführt haben. Kann der gelieferte
Gegenstand infolge von vor oder nach Vertragsabschluss unterlassener oder fehlerhafter
Beratung, sowie sonstiger Verletzung vertraglicher Nebenpflichten - insbesondere
Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes - nicht vertragsgemäß
verwendet werden, gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Kunden
die vorstehenden Regelungen entsprechend.
Bei unverzüglicher Mängelrüge muss uns Gelegenheit gegeben werden,
den Mangel zu beheben. Alternativ behalten wir uns eine mangelfreie Nachlieferung
vor. Der Käufer erhält ein Wertminderungsrecht bei fehlgeschlagener
Mängelbeseitigung oder abgelehnter Nachlieferung. Geringe Mängel berechtigen
nicht zum Rücktritt vom Kauf. Die Kosten zur Mängelbeseitigung obliegen
uns, sofern wir für den Mangel verantwortlich sind. Mängel, die nicht
durch uns entstanden sind, durch uns aber behoben werden sollen, sind für
den Käufer kostenpflichtig und werden nach Aufwand berechnet. Eine Anlieferung
der bemängelten Ware geschieht ebenfalls auf Kosten des Käufers, sollte
der Mangel nicht durch uns entstanden sein. Andernfalls ist eine Mängelbeseitigung
in den Räumen des Käufers oder in unserem Lager zu unseren Lieferkosten
zulässig. Weitere Ansprüche für den Ersatz von Schäden,
die nicht durch die gelieferte Ware entstanden sind, sind nicht möglich.
(Mängelfolgeschäden)
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Begleichung aller Forderungen, die uns aus unseren Lieferungen und Serviceleistungen
gegen den Kunden zustehen, bleiben die von uns gelieferten Sachen unser Eigentum.
Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die
aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Anspruch auf Versicherungsleistungen,
Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderung werden bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang
an uns abgetreten. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns
abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.
Der Kunde hat auf unsere Aufforderung hin die Abtretung offen zu legen und uns
die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf unser Eigentum
hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Durch solchen Zugriff
entstehende Kosten trägt der Kunde. Bei verfassungswidrigem Verhalten des
Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware
auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche
des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung
der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
An Kostenanschlägen, Entwürfen und Zeichnungen und anderen Unterlagen
behalten wir uns das Eigentums- und urheberecht vor. Dritten gegenüber
dürfen diese Unterlagen nur mit unserer Genehmigung vorgelegt werden. Auf
Verlagen sind uns diese Unterlagen zurückzugeben. Schutzrechte gegenüber
Dritten bei Weitergabe und Verarbeitung durch uns sind vom Käufer vorher
zu klären und eindeutig zu bestimmen. Besteht eine Urheberechtsverletzung
gegenüber Dritten, und hat diese der Käufer verschuldet, so behalten
wir uns das Recht auf Schadensersatz vor. Weiterhin bedeutet dies die umgehende
Einstellung aller Tätigkeiten gegenüber dem Kunden. Entstandene Kosten
des Auftrags sind vom Käufer zu tragen, sofern dieser den Urheberechtsmissbrauch
zu gegenüber Dritten zu verschulden hat.
§ 10 Zahlung
Wir sind berechtigt, Abschlagzahlungen zu verlangen in Höhe von 50% des
vereinbarten Preises mit der Auftragsbestätigung, sowie 50% bei Lieferung
und/oder Montage, jeweils sofort netto Kasse. Bei Neukunden behalten wir uns
Lieferungen und Serviceleistungen gegen Nachnahme, Vorauskasse oder Teilvorauskasse
vor. Gerät der Kunde in Verzug, sind wir berechtigt, vom betreffenden Zeitpunkt
an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatz
für offene Kontokorrentkredite zzgl. Umsatzsteuer, zu berechnen. Zusätzlich
sind wir berechtigt, zusätzlich zu den genannten Zinsen eine pauschale
Mahngebühr in angemessener Höhe anzusetzen. Wenn der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen ungedeckten Scheck
einreicht oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände
bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, sind
wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und für noch
ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung wegen Gegenansprüchen ist der
Kunde nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche unstreitig oder rechtskräftig
festgestellt sind.
Bei Lastschriftverfahren gilt: Wir sind widerruflich ermächtigt zum Einzug
von Forderungen durch Lastschriften. Wenn das Konto die erforderliche Deckung
nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine
Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren
nicht vorgenommen.
§ 11 Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver
Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter
Handlung sind sowohl gegen uns, auch für unsere leitenden Angestellten,
als auch gegen unsere Erfüllungs- oder Versicherungsgehilfen ausgeschlossen,
soweit uns oder unseren leitenden Angestellten, Erfüllungs- oder Versicherungsgehilfen
nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last liegt.
§ 12 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für unsere Verpflichtungen ist der Sitz der Firma UMWELT & PLANUNG.
Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten
gilt, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, als
Gerichtsstand Bad Doberan.
Die Parteien wählen für die gesamten Rechtsbeziehungen im Rahmen der
freien Rechtswahl das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das zuständige
Gericht bestimmt sich nach Absatz 1. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen
oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen mit dem Käufer unwirksam sein oder
werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen
nicht berührt. Gleichzeitig ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame
zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen
Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
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